Zurzeit ist die Automatisierung im Business ist so weit fortgeschritten als nie zuvor. Immer mehr Unternehmen setzen auf elektronische und digitale Signaturtechnologien und verzichten auf den herkömmlichen Unterschriftsprosses.
Elektronische und digitale Signaturen
Elektronische Signatur. Als eine elektronische Signatur wird ein elektronischer Prozess bezeichnet, der die Annahme einer Vereinbarung anzeigt. Es handelt sich um eine Sammlung von Verfahren, die zur Unterzeichnung von Dokumenten verwendet werden. Die E-Signatur kann unter anderem die digitale Form der handschriftlichen Unterschrift in Form eines elektronischen Bildes sein. Die Installation ist schnell möglich und die Anwendung ist für Unterzeichner äußerst unkompliziert.
Digitale Signatur. Digitale Signaturen sind eine Form der elektronischen Signatur. Hierbei handelt es sich um einen Vorgang, bei dem ein Algorithmus zur Verschlüsselung der Signatur und zur Erstellung eines bestimmten digitalen Zertifikats eingesetzt wird. Dieses Zertifikat dient dazu, die Echtheit und Integrität eines elektronischen Dokuments oder einer Nachricht zu überprüfen. Das verhindert unbefugten Zugriff und gewährleistet die Vollständigkeit sowie Sicherheit Ihrer digitalen Dokumente.
Der grundlegende Unterschied zwischen einer digitalen und einer elektronischen Signatur liegt in der Sicherheitsebene und in dem Anwendungsbereich. Die Verwendung von digitalen Signaturen ermöglicht es, die Identität des Unterzeichners nachzuweisen. Sie nutzen hoch entwickelte kryptografische Techniken, um Dokumente zu schützen, wodurch sie sowohl für gesetzliche Vorschriften als auch für äußerst vertrauenswürdige Transaktionen geeignet sind. Elektronische Signaturen werden im Gegensatz dazu häufig genutzt, um eine Vielzahl gesetzlich zugelassener Dokumenttypen zu unterzeichnen.
Arten von Signaturen
Je nach Gerichtsbarkeit unterscheiden sich die Arten der elektronischen Signaturen aufgrund der Gesetzregelung eines bestimmten Landes. Die eIDAS-Verordnung erkennt beispielsweise folgende Signaturtypen an:
- Einfache elektronische Signatur (EES). Das ist eine Standard-Signatur, die häufig im Geschäftsverkehr verwendet wird. Sie erfordert entweder die E-Mail-Adresse des Absenders oder die Verwendung eines speziellen Zugangscodes zur Bestätigung.
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES). Diese Signatur verlangt mehrere Aktionen. Die Signatur muss dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet werden können. Dafür muss der Unterzeichner einen eindeutigen Zugangscode sowie ein gültiges Regierungsdokument vorlegen, um seine Identität zu bestätigen. Es kann auch notwendig sein, biometrische Daten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wird ein digitales Zertifikat erstellt und dem Dokument beigefügt.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014, welche für elektronische Transaktionen innerhalb des europäischen Binnenmarktes gilt. Diese Signatur ermöglicht es Unternehmen und Institutionen, bei der elektronischen Kommunikation den Nachweis ihrer Identität zu erbringen. Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur stellen Unternehmen und Institutionen sicher, dass ihre Identität überprüft wird und die übermittelten Daten somit echt und authentisch sind.
Bitte orientieren Sie sich an die geltende Gesetzgebung Ihre Landes, um die verschiedenen Formen der elektronischen Signatur in Ihrem Land zu identifizieren und zu verstehen, wie diese speziell in Ihrem Fall genutzt werden können.